Deutsche Behörden nutzen ohne konkrete Rechtsgrundlage vielfach automatisierte Gesichtserkennung. Nun will die Ampel-Regierung biometrische Fahndung erlauben. Die Datenschutzkonferenz (DSK) warnt vor den tiefen Grundrechtseingriffen.
Die DSK sieht den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen, insbesondere im öffentlichen Raum, als Gefahr für die Grundrechte an, auch weil zahlreiche Personen erfasst werden, „die dafür keinerlei Anlass gegeben haben“.
Alexander Roßnagel, Vorsitzender der DSK, sagt: „Maßnahmen, die so tief in Grundrechte vieler Menschen eingreifen, setzen eine spezifische gesetzliche Grundlage voraus.“ Der Ausgestaltung einer solchen Rechtsgrundlage seien durch europäisches und deutsches Recht enge Grenzen gesetzt. Roßnagel nennt die EU-KI-Verordnung und EU-Grundrechtecharta, sowie das deutsche Grundgesetz und die Landesverfassungen als juristische Leitplanken.
„Schutz hochrangiger Rechtsgüter“
Der Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung müsse, sofern er überhaupt zulässig sei, „zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter zwingend erforderlich und je nach Einsatzszenario und Eingriffsintensität an angemessene Voraussetzungen gebunden sein.“ Die Rechtsgrundlage für den Einsatz müsse ausreichende Anforderungen an den Grundrechtsschutz und zusätzliche Schutzmechanismen vorsehen.
In der DSK tagen die Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes. Ihre Mission: die Datenschutzgrundrechte wahren und das Datenschutzrecht weiterentwickeln. In halbjährlichen Entschließungen veröffentlichen sie datenschutzrechtliche Empfehlungen und Stellungnahmen, die nicht rechtlich bindend sind. Die Entschließungen werden stets einstimmig verabschiedet.
Diese Entschließung ist besonders aktuell, denn gerade wird das sogenannte „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung heiß verhandelt. Um die Identifizierung von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen zu vereinfachen, soll die Polizei in Zukunft Fotos und Stimmdaten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgleichen können. Und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll durch einen biometrischen Abgleich von Internetdaten Identitäten von Asylsuchenden ermitteln.