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Anbau alter Sorten: Kleingärtner als Schwerkriminelle
Es existiert noch Saatgut von Jahrhunderte alten Obst- und Gemüsesorten. Es ist widerstandsfähig und lässt sich wunderbar reproduzieren – man darf es aber nicht. Es gibt hierzulande ein Saatgutverkehrsgesetz, welches den Handel, den Tausch und die Weitergabe von altem Saatgut verbietet. Die Menschen sollen lieber genmanipuliertes Saatgut von verbrecherischen Großkonzernen nutzen.
von Mario Rönsch
Jahrtausendelang war es ganz selbstverständlich, Obst und Gemüse anzubauen, dabei auch neue Pflanzensorten zu züchten und das Saatgut an Familienmitglieder, Freunde und Bekannte weiterzugeben oder zu verkaufen. Oft waren jahrhundertelange Prozesse vonnöten, um Landsorten zu züchten, die perfekt an die lokalen Umweltbedingungen angepasst waren. Es entstanden im Laufe der Zeit immer mehr Sorten, die alle gewisse Eigenarten aufwiesen.
Bis ins 20. Jahrhundert hinein war die Pflanzenzucht ein Teilgebiet des Pflanzenbaus. Zahllose Generationen von Bauern und Gärtnern arbeiteten hart an der landwirtschaftlichen Vielfalt. Doch dann entwickelte sich im Laufe der 1950er Jahre die sogenannte „Grüne Revolution“ und es wurden die ersten Hochertragssorten erzeugt. In den 1980er Jahren begann die „Grüne Gentechnik“ Fuß zu fassen. Dabei wird mit Labormethoden in das Erbgut von Pflanzen eingegriffen. Seit 1996 werden gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell angebaut. Inzwischen sind schon rund 12 Prozent des weltweit nutzbaren Ackerlandes damit bepflanzt – betroffen sind vor allem arme Länder, da dort versucht wird, mit wenig finanziellem Aufwand hohe Erträge zu generieren.
Der Protest gegen die Genmanipulierung von Nutzpflanzen ist nicht unbegründet. Die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt sind schlicht unkontrollierbar. Gentechnik ist geradezu eine tickende Zeitbombe. Wenn der Mensch derartig in die Natur eingreift, sind die Folgen selten positiv. Doch da heute die Gesundheit von Menschen und Tieren für Großkonzerne keine Rolle spielt und lediglich die Profitmaximierung im Fokus steht, ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr genmanipulierte Lebensmittel in den Regalen unserer Supermärkte landen.
Während es im Jahre 1985 weltweit ganze 7.000 Saatgut-Unternehmen gegeben hat, deren Anteil am Weltmarkt jeweils weniger als 1 Prozent betrug, waren es im Jahr 2009 nur noch 10 Konzerne, die gemeinsam mehr als 74 Prozent des Weltmarktes kontrollierten. Diese bringen auch immer mehr genverändertes Saatgut in Umlauf. In der Europäischen Union stammen mittlerweile 95 Prozent des Gemüse-Saatgutes von nur 5 Konzernen!
Ein aus dem Jahre 1930 stammendes Gesetz, das Saatgutverkehrsgesetz, wurde ursprünglich konzipiert, um den Verbraucher zu schützen. Niemand sollte gesundheitsgefährdendes Obst und Gemüse auf dem Teller haben. Aus diesem Grund darf laut Gesetz lediglich zugelassenes Saatgut vertrieben oder auch verschenkt werden. Man sollte meinen, dass dieses Gesetz sinnvoll ist. War es auch, bis es ad absurdum geführt wurde. Beispiel gefällig?
Das Bundessortenamt hat ganze 42 Kriterien ausgewählt, welche dabei helfen sollen, Kartoffeln zu klassifizieren. Dabei geht es um Form, Farbe, Schale, Oberflächenbeschaffenheit oder Konsistenz, der Geschmack ist nebensächlich und interessiert dabei nicht. Alle Kriterien bekommen bei der Klassifikation einer neuen Sorte einen Wert zwischen 1 und 9 zugeteilt. Je höher, desto besser. Am Ende werden die Werte aller Kriterien addiert und die Kartoffel mit dem höchsten Wert hat laut Bundessortenamt auch die beste Qualität. Eine genmanipulierte Kartoffel, die nach nichts schmeckt, kann demnach sehr gut abschneiden, weil sie wunderbar rund, mit einer hübschen Schale versehen und schön gelb ist.
Haben Sie schon einmal im heimischen Garten Tomaten angepflanzt? Dann werden sie den Unterscheid zu jenen Tomaten, die in den Supermärkten verkauft werden, geschmeckt haben. Die meisten kommerziell gezüchteten Tomaten haben in ihrem Leben kaum Sonnenlicht gesehen und schmecken oftmals nur nach Wasser. Hauptsache sie sind klassifiziert und gesetzlich zugelassen. Wenn Sie jedoch alte Sorten anbauen, schützen und das Saatgut weitergeben, dann sind Sie in der BRD kriminell. Hätten wir keine derartig kriminellen Landwirte und Hobbygärtner, wären aber viele dieser alten Sorten schon längst ausgestorben.
Wer gegen das Saatgutverkehrsgesetz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro bestraft wird. Wenn Sie also eine alte Sorte an Saatgut weitergeben, machen Sie sich strafbar. Obwohl alte Sorten oftmals deutlich mehr Nährstoffe enthalten als marktübliches Obst und Gemüse, ist der Vertrieb in Deutschland illegal. Vielleicht auch gerade deshalb. Denn wer keine Vitamine zu sich nimmt, ist der perfekte Kandidat für die Pharmaindustrie. Und bei Namen wie Bayer oder Monsanto, die das Saatgutgeschäft dominieren, muss man nur 1 und 1 zusammenzählen, um zu erkennen, wobei es bei der ganzen Sache wirklich geht.
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